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   LG Braunschweig, 06.12.2017 - 3 O 589/17 (90)   

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LG Braunschweig, 06.12.2017 - 3 O 589/17 (90) (https://dejure.org/2017,48275)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 06.12.2017 - 3 O 589/17 (90) (https://dejure.org/2017,48275)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 3 O 589/17 (90) (https://dejure.org/2017,48275)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Braunschweig, 31.08.2017 - 3 O 21/17

    Schadensersatzklage eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs

    Auszug aus LG Braunschweig, 06.12.2017 - 3 O 589/17
    Der Kaufinteressent kann sich etwa in diversen Autotest- und Fachzeitschriften sowie im Internet über das jeweilige Fahrzeug informieren und ein ihn interessierendes Fahrzeug im Autohaus anschauen und sogar probefahren, weshalb die Grundsätze der Prospekthaftung für Ansprüche des Käufers im Zusammenhang mit einem Autokauf von vornherein nicht übertragbar sind, zumal der Schutz des Vertrauens in Prospektangaben im Kaufrecht durch § 434 Abs. 1 S. 3 BGB sichergestellt wird (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017 - 3 O 21/17 -, juris Rn. 56).

    Vor diesem Hintergrund bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Beklagte mit der Ausstellung der Übereinstimmungsbescheinigung im Sinne einer selbständigen Garantie zu einer über die gesetzliche Mängelgewährleistung des jeweiligen Verkäufers hinausgehenden Haftung verpflichten wollte (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017, a. a. O., Rn. 37 ff., 51, 176).

    Der Gesetzgeber hat nämlich in der Bundesrats-Drucksache 629/93 zur 16. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit dem unter anderem § 19 Abs. 2 StVZO geändert wurde und ihre im Wesentlichen bis heute geltende Fassung erhielt, unmissverständlich ausgeführt, dass "die bisherigen EWG-Vorschriften keine Aussagen über Veränderungen an bereits zugelassenen Fahrzeugen treffen" und daher "gegenwärtig der Schluss gezogen werden [kann], dass den EG-Mitgliedstaaten die Regelungen von Veränderungen an bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen überlassen ist" (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017, a. a. O., Rn. 117 ff., 137 ff.).

    Auch der nationale Gesetzgeber hat in der Begründung zur EG-FGV (Seite 36 der BR-Drucks. 190/09) in Übereinstimmung damit ausführt, dass die Richtlinie dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen und die EG-FGV darüber hinaus zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen soll (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017, a. a. O., Rn. 189 ff.).

  • BGH, 09.04.2015 - VII ZR 36/14

    Vorlage an den EuGH in Sachen Silikonbrustimplantate

    Auszug aus LG Braunschweig, 06.12.2017 - 3 O 589/17
    Bei Vorschriften, die - wie hier die §§ 6, 27 EG-FGV - Richtlinien umsetzen, kommt es nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung insoweit maßgeblich auf den Inhalt und Zweck der Richtlinie - hier der Richtlinie 2007/46/EG - an (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 09.04.2015, VII ZR 36/14, juris, Rn. 20, 23).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

    Auszug aus LG Braunschweig, 06.12.2017 - 3 O 589/17
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, sind Verwaltungsakte in den Grenzen ihrer Bestandskraft für andere Gerichte und Behörden bindend (vgl. hierzu und zum Folgenden: BGH NJW-RR 2007, 398, 399 m. w. N.).
  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

    Auszug aus LG Braunschweig, 06.12.2017 - 3 O 589/17
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr schon 1985 entschieden (Urteil vom 11.11.1985 - II ZR 109/84 -, juris Rn. 15 m. w. N.), dass für Ansprüche aus unerlaubter Handlung allgemein gilt, dass die Ersatzpflicht auf solche Schäden begrenzt ist, die in den Schutzbereich des verletzten Ge- oder Verbots fallen und dass auf eine derartige Eingrenzung der Haftung, um das Haftungsrisiko in angemessenen und zumutbaren Grenzen zu halten, auch im Rahmen des § 826 BGB nicht verzichtet werden kann.
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus LG Braunschweig, 06.12.2017 - 3 O 589/17
    Nur unter der Voraussetzung, dass die durch den Prospekt vermittelte Information vollständig und richtig ist, kann der Kunde die ihm angebotene Kapitalanlage objektiv beurteilen und sein Anlagerisiko, das ihm ohnehin verbleibt, richtig einschätzen (vgl. BGH, Urteil vom 31.05.1990 - VII ZR 340/88 -, juris Rn. 14).
  • BayObLG, 09.12.1993 - 3St RR 127/93

    Gebrauchtwagenhandel; Blechschaden; Rahmenschaden; Unfallfahrzeug;

    Auszug aus LG Braunschweig, 06.12.2017 - 3 O 589/17
    Soweit es um Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag geht, wird eine solche Aufklärungspflicht beim Verkäufer, mit dem immerhin ein Vertragsverhältnis besteht, erst dann gesehen, wenn es um wertbildende Faktoren der Kaufsache von ganz besonderem Gewicht geht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993 - 3 St RR 127/93 -, juris Rn. 24 f.).
  • OLG München, 05.09.2019 - 14 U 416/19

    Prospekthaftung

    Nur unter der Voraussetzung, dass die durch den Prospekt vermittelte Information vollständig und richtig ist, kann der Kunde die ihm angebotene Kapitalanlage objektiv beurteilen und sein Anlagerisiko, das ihm ohnehin verbleibt, richtig einschätzen (BGHZ 111, 314, 317 f. = NJW 1990, 2461, 2461; LG Braunschweig, BeckRS 2017, 135000, Rdnr. 18).
  • LG Hamburg, 13.04.2018 - 308 O 507/16

    Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs mit Abgas-Manipulationssoftware von einem

    - dass das Kraftfahrtbundesamt dabei folgende Sachverhalte mit folgenden Ergebnissen überprüft hat: keine unzulässigen Abschalteinrichtungen mehr, vorhandene Abschalteinrichtungen zulässig, Grenzwerte und andere Anforderungen an emissionsmindernde Einrichtungen eingehalten, ursprünglich vom Hersteller angegebene Kraftstoffverbrauchwerte und CO 2 -Emissionen in Prüfungen durch einen Technischen Dienst bestätigt, bisherige Motorleistung und maximales Drehmoment unverändert sowie bisherige Geräuschemissionswerte unverändert (so auch LG Braunschweig, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 3 O 589/17 (90), juris-Tz. 28 ff.).
  • LG Offenburg, 29.10.2018 - 3 O 151/18
    Dieses Ergebnis ist entgegen einer verbreiteten Auffassung (LG Braunschweig, Urteil vom 06.Dezember 2017 - 3 O 589/17 (90) -, Rn. 43, juris; LG Köln, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 7O 138/16 -, Rn. 17 f., juris; LG Ellwangen, Urteil vom 10. Juni 2016 - 5 O 385/15 -, Rn. 23, juris; Kehrberger/Roggenkemper, EWiR 2017, 175, 176) auch nicht unter Schutzzweckgesichtspunkten zu korrigieren.
  • LG Offenburg, 19.10.2018 - 2 O 253/18
    Dieses Ergebnis ist entgegen einer verbreiteten Auffassung (LG Braunschweig, Urteil vom 06. Dezember 2017 - 3 O 589/17 (90) -, Rn. 43, juris; LG Köln, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 7 O 138/16 -, Rn. 17 f., juris; LG Ellwangen, Urteil vom 10. Juni 2016 - 5 O 385/15 -, Rn. 23, juris; Kehrberger/Roggenkemper, EWIiR 2017, 175, 176) auch nicht.
  • LG München I, 02.11.2021 - 6 O 14313/20

    Kein Schadensersatz für Porsche-Fahrzeug mit von Audi geliefertem Dieselmotor

    Nur unter der Voraussetzung, dass die durch den Prospekt vermittelte Information vollständig und richtig ist, kann der Kunde die ihm angebotene Kapitalanlage objektiv beurteilen und sein Anlagerisiko, das ihm ohnehin verbleibt, richtig einschätzen (BGHZ 111, 314, 317 f. = NJW 1990, 2461, 2461; LG Braunschweig, BeckRS 2017, 135000, Rdnr. 18).
  • LG Gießen, 21.12.2020 - 2 O 384/20
    Hinsichtlich der EG-Übereinstimmungserklärung stellt es sich zudem so dar, dass diese, da sie erst nach dem Kauf im Rahmen von dessen Abwicklung übergeben wird, keinen Vertrauenstatbestand begründen kann (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 06.12.2017,,3 0 589/17, BeckRS 2017, 135000, LG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2019, 11 O 120/18 - juris).
  • LG München I, 04.11.2019 - 26 O 18546/18

    Norm als Schutzgesetz

    Bei Vorschriften, die, wie hier, Richtlinien umsetzen, kommt es nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung insoweit maßgeblich auf den Inhalt und Zweck der Richtlinie - hier also der Richtlinie 2007/46/EG an (LG Braunschweig, Urteil vom 06.12.2017, Az.: 3 O 589/17 mit Verweis auf BGH, EuGH-Vorlage vom 09.04.2015, Az.: VII ZR 36714).
  • LG Landshut, 24.01.2020 - 23 O 2425/19

    Ansprüche wegen eines Leasingvertragsschlusses über ein Fahrzeug mit einer

    Bei Vorschriften, die - wie hier - Richtlinien umsetzen, kommt es nach der gebotenen Richtlinien konformen Auslegung insofern maßgeblich auf den Inhalt und den Zweck der Richtlinie - hier also der Richtlinie 2007/46/EG - an (LG Braunschweig, Urteil v. 06.12.2017, Az. 3 O 589/17, 90 mit Verweis auf BGH, EuGH - Vorlage vom 09.04.2015, Az. VII ZR 367/14).
  • LG Landshut, 25.03.2020 - 22 O 2860/19

    Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Fahrzeug, Kaufpreis, Sittenwidrigkeit,

    Bei Vorschriften, die - wie hier - Richtlinien umsetzen, kommt es nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung insofern maßgeblich auf den Inhalt und den Zweck der Richtlinie - hier also der Richtlinie 2007/46/EG - an (LG Braunschweig, Urteil v. 6.12.2017, Az. 3 O 589/17, 90 mit Verweis auf BGH, EuGH - Vorlage vom 09.04.2015, Az. VII ZR 367/14).
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